Positionen der Kommunalwirtschaft zu zentralen EU-Vorhaben
VKU positioniert sich zum „Fit für 55“-Paket

Die EU-Kommission will mit ihrem „Fit für 55“-Paket die Energie- und Klimapolitik auf die neuen EU-Klimaschutzziele ausrichten. Die Vorschläge sind auch für kommunale Unternehmen von richtungsweisender Relevanz. Der VKU hat sich zu allen relevanten Gesetzgebungsvorschlägen positioniert und Kernbotschaften an die Entscheidungsträger übermittelt.

29.11.21

Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Als Zwischenziel wurde vereinbart, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Um diese neuen Ziele zu erreichen, hat die EU-Kommission am 14. Juli 2021 den ersten Teil des Maßnahmenpakets, das sogenannte „Fit für 55“-Paket, vorgelegt. Damit soll die Energie- und Klimapolitik auf die neuen Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Die darin enthaltenen Gesetzgebungsvorschläge sind auch für kommunale Unternehmen von herausragender Relevanz. Der VKU hat den Prozess von Anfang an eng begleitet und sich bereits vor Veröffentlichung der Vorschläge aktiv in den Konsultationsprozess eingebracht. Auf dieser Basis hat der VKU ausführliche Stellungnahmen zu den sechs Gesetzgebungsvorschlägen ausgearbeitet, die von besonderer Bedeutung für die Kommunalwirtschaft sind:

Über die hinterlegten Verlinkungen gelangen Sie direkt zu den jeweiligen VKU-Stellungnahmen, die in der Gesamtschau auch im „Fit für 55“-Dossier auf der VKU-Website aufgerufen werden können. Zusätzlich hat der VKU ein Kernbotschaftenpapier erarbeitet, das die zentralen VKU-Forderungen zusammenfasst:

Darin bringt der VKU sechs Prämissen zum Ausdruck:

  • Es muss sichergestellt werden, dass ein realistisches, marktgerechtes und EU-weit integriertes CO2-Preissystem entsteht.
  • Technologieoffenheit und Flexibilität müssen bei der Auswahl der effizientesten Erzeugungs- und Versorgungsoptionen sichergestellt werden.
  • Kommunale Unternehmen sind sich ihrer Vorbildfunktion bei Energieeffizienz bewusst. Im Wettbewerb mit privaten Dritten dürfen sie nicht schlechter gestellt werden. Auch müssen auf Quartiersebene ganzheitliche Ansätze zur CO2-Einsparung realisiert und der Fokus auf Einzelgebäude aufgehoben werden.
  • Der Ausbau erneuerbarer Energien ist zentral. Dafür müssen Planungs- und Genehmigungsprozesse verschlankt und beschleunigt werden. Zugleich sollte jede anderweitig nachhaltig und treibhausgasneutral erzeugte Energie angerechnet und mit erneuerbaren Energien gleichgestellt werden.
  • Das europäische Wettbewerbs- und Beihilferecht muss eine zeitlich befristete Abwägung zugunsten des Klimaschutzes zulassen, um sehr zügig Investitionen in saubere sowie energieeffiziente Technologien tätigen zu können, die zu einer schnelleren CO2-Einsparung führen.
  • Der Green Deal benötigt einen kohärenten Rechtsrahmen, in dem die energie-, klima- und umweltpolitischen Instrumente miteinander im Einklang stehen.

Nächste Schritte In Brüssel haben der Ministerrat und das Europäische Parlament inzwischen mit der Erarbeitung ihrer jeweiligen Standpunkte zu den Kommissionsvorschlägen begonnen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozess noch einige Monate in Anspruch nehmen wird, bevor die Kompromissverhandlungen beginnen können. Nach derzeitigem Stand ist damit nicht vor Mitte 2022 zu rechnen. Auch die Kompromissverhandlungen können einige Monate, voraussichtlich bis 2023, andauern.