Data Act, KI-Verordnung und Co.
EU-Digitalgesetzgebung at a glance: Betroffenheit von kommunalen Unternehmen

Die Europawahl steht vor der Tür. Welche Gesetze im digitalen Bereich wurden beschlossen? Welche Verpflichtungen müssen kommunale Unternehmen nun umsetzen? Wovon sind sie betroffen – und wovon nicht? Wir haben die wichtigsten Digitalgesetze der letzten Legislaturperiode für Sie zusammengefasst.

13.03.24

Die europäische Kommission hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Digitalgesetzen verabschiedet, die in den Mitgliedstaaten nun angewendet werden müssen. Dazu zählen neue Regeln für die Nutzung von und den Zugang zu Daten, die Entwicklung und die Nutzung von künstlicher Intelligenz oder Online-Plattformen.

Datengesetz („Data Act“)

Das EU-Datengesetz zielt darauf ab, Hindernisse für den Zugang zu Daten auszuräumen und legt neue Regeln für die Nutzung von Daten fest. Das Gesetz trat Anfang Januar in Kraft und gilt ab September 2025.

  • Kommunale Unternehmen sind vom EU-Datengesetz großteils betroffen. Sie können als Dateninhaber oder Datenempfänger angesehen werden, je nachdem, wie die Daten verwendet werden, zum Beispiel im Zusammenhang mit Smart Meter, Wärmepumpen oder Smart-Home-Produkten. Hier bedarf es weiterer Rechtssicherheit. Eine dementsprechende ausführliche Analyse des Gesetzes können Sie im Mitgliederbereich unter folgendem Link aufrufen. 

Daten-Governance-Gesetz („Data Governance Act“)

Das Gesetz soll den Datenaustausch in der EU erleichtern, indem es zum Beispiel das Teilen von Daten zwischen Unternehmen fördern soll. Es stärkt auch Datenvermittlungsdienste, die Dienste für die gemeinsame Nutzung oder Zusammenführung von Daten anbieten. Außerdem werden neue Regeln für die Weiterverwendung sensibler Daten öffentlicher Stellen eingeführt sowie neue Rechtsrahmen für freiwillige Datenspenden durch Einzelpersonen oder Unternehmen („Datenaltruistismus“) geschaffen.

  • Kommunale Unternehmen sind davon nur wenig betroffen. Zunächst gelten Sie nicht als Datenvermittler. Zudem werden öffentliche Unternehmen vom Anwendungsbereich ausgenommen. Allerdings gilt das Gesetz für Daten im Besitz öffentlicher Stellen, die besonders geschützt sind (z.B. für Betriebsgeheimnisse). Auch kommunale Unternehmen können öffentliche Stellen sein, wenn Sie Teil der Kommune sind (z.B. Regie- und Eigenbetriebe). Für diesen kleinen Anwendungsbereich werden spezielle Regeln für die Weiterverwendung von Daten aufgestellt, allerdings nicht für den Zugang zu Daten.

Verordnung über Künstliche Intelligenz („AI Act“)

Die KI-Verordnung regelt die Herstellung, Entwicklung und Anwendung von KI mit einem so genannten risikobasierten Ansatz:  KI-Anwendungen in kritischen Infrastrukturen sind als Hoch-Risiko-Systeme eingestuft und unterliegen dementsprechend strengeren Regeln. Die Verordnung enthält auch neue Regeln für Basismodelle und Allzweck-KI wie ChatGPT. 

  • Wenn kommunale Unternehmen KI verwenden, anpassen oder selbst entwickeln, unterliegen sie den jeweiligen Pflichten der Verordnung.

Digital Services Act und Digital Markets Act

Der Digital Services Act zielt darauf ab, die Rechte von Nutzern und Verbrauchern gegenüber Vermittlungs- und Hosting-Diensten sowie Online-Plattformen zu stärken. Dazu zählen sehr große Online-Plattformen wie Google oder Meta (Facebook). Der Digital Markets Act strebt an, fairen Wettbewerb auf großen Plattformen sicherzustellen. Zu diesem Zweck bezeichnet das Gesetz bestimmte Plattformen als „Gatekeeper", die strengeren Vorschriften unterliegen. Einen ausführlichen VKU-Nachrichten-Artikel zu den Gesetzen können Sie hier aufrufen.

  • Die Betroffenheit für kommunale Unternehmen ist stark eingeschränkt. Sie gelten als Nutzer oder Geschäftskunden. Bezüglich des Digital Services Act sind Vermittlungs- und Hostingdienste sowie der Betrieb von Online-Plattformen nicht das Kerngeschäft kommunaler Unternehmen. Des Weiteren betreiben kommunale Unternehmen keine Plattformen der entsprechenden Größe des Digital Markets Act.