Es kann losgehen.
BNetzA legt Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen fest 25.03.21

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Ab dem 1. Oktober 2021 treten Neuregelungen zum Netzengpassmanagement in Kraft. Das sog. Redispatch 2.0 umfasst dann die Anpassung von konventioneller Erzeugung und bezieht zugleich die Kapazitäten der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EE) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit ein.

Am 23. März 2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt, welche Daten Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern übermitteln müssen (Az.: BK6-20-061). Die Regelung soll die Datengrundlage der Netzbetreiber für Redispatch-Lösungen verbessern.

Die Festlegung richtet sich laut BNetzA an nahezu 100.000 Anlagen mit einer Leistung größer 100 Kilowatt. Betreiber sind ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtet, Informationen zu ihren Anlagen zukünftig an den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber zu übermitteln. Diese beinhaltenen Stammdaten, Informationen zu Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten zur aktuellen Einspeiseleistung. Für Anlagen, für die sog. Einspeisefahrpläne zur Vorhersage der geplanten Einspeisung erstellt werden, gelten zusätzliche Datenlieferpflichten. Die Festlegung ergänzt damit bereits bestehende Datenlieferpflichten für Anlagen größer 10 Megawatt und erweitert diese. Die Festlegung zur Informationsbereitstellung von Redispatch-Maßnahmen ist ein weiterer Baustein, um die Engpass-bedingte Abregelung von EE- und KWK-Anlagen, das sog. Einspeisemanagement, in das System der Engpassbeseitigung durch Redispatch zu integrieren und ergänzt die bereits gefassten Beschlüsse der BNetzA für die Umsetzung des Redispatch 2.0 ab dem 1. Oktober 2021:

  • Bilanzieller Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (Festlegung vom 6. November 2020 l Az.: BK6-20-059)
  • Nähere Bestimmungen im Zusammenhang mit den Mindestfaktoren (Festlegung vom 30.November 2020 l Az.: PGMF-8116-EnWG § 13)
  • Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch- Maßnahmen (Festlegung vom 12. Februar 2021 l Az.: BK6-20-060)

Eine BNetzA-Mitteilung zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation wird zeitnah erwartet.

Im VNB-Portal auf kommunaldigital.de stehen u. a. zum Thema Redispatch 2.0 jeweils aktuelle Informationen zur Verfügung und können dort diskutiert werden. Die Nutzung ist für VKU-Mitgliedsunternehmen kostenlos.

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